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AGB und Lizenzbedingungen

Fassung vom 31. Oktober 2026

Die Bedingungen bestehen aus vier Teilen: A allgemeine Bestimmungen, B Lizenz, C Betrieb und Datenschutz, D Haftung und Schluss. Zusammen mit der Bestellung (Lizenzstufe, Paket, Preis) bilden sie den Vertrag zwischen Treusoft und dem Kunden.

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

A1 Vertragsparteien und Geltung

  1. Anbieterin ist Raffael Bernold, Treusoft (Einzelfirma), Säntisstrasse 12, 8586 Andwil TG («Treusoft»).
  2. Kunden sind Treuhandbüros und Unternehmen, die Treusoft beruflich nutzen («Kunde»). Treusoft richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
  3. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Treusoft: Software, Lizenzen, Updates, Support und Betrieb beim Hosting-Partner. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Treusoft sie schriftlich annimmt.
  4. Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: Bestellung, diese Bedingungen, Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), Leistungsbeschrieb auf treusoft.ch.

A2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde online bestellt oder eine Offerte unterschreibt und Treusoft die Bestellung bestätigt, spätestens mit der ersten Freischaltung der Lizenz.
  2. Für die Testlizenz lädt der Kunde Treusoft von treusoft.ch/setup herunter und installiert es. Bei der Installation akzeptiert er diese Bedingungen mit einem Klick.

A3 Leistungen von Treusoft

  1. Treusoft ist eine Software für die Zusammenarbeit zwischen Treuhandbüros und ihren Kunden: Belege, Vorkontierung, Finanzbuchhaltung, MWST, Abschluss, Zeiterfassung und Rechnungen. Der aktuelle Umfang steht im Leistungsbeschrieb.
  2. Treusoft wird vor Ort beim Kunden installiert (On-Premise) oder beim Hosting-Partner von Treusoft betrieben (Teil C).
  3. Während der Lizenzdauer erhält der Kunde Updates. Treusoft darf die Software weiterentwickeln. Wichtige Funktionen werden dabei nicht ohne gleichwertigen Ersatz entfernt.
  4. Support erfolgt per E-Mail an support@treusoft.ch, Montag bis Freitag nach Möglichkeit, in der Regel innert 1 bis 2 Arbeitstagen. Antwortzeiten sind Richtwerte, keine Zusicherung, sofern nicht anders vereinbart. Die Behebung von Programmfehlern ist kostenlos. Hilfe bei Bedienungs- und Anwendungsfehlern, Schulungen, Datenübernahmen und Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet (Stundensatz gemäss Preisliste).

A4 Pflichten des Kunden

Treusoft ist ein Werkzeug. Die Verantwortung für die Buchführung bleibt beim Kunden. Insbesondere gilt:

  1. Richtigkeit der Buchführung. Der Kunde ist für die materielle Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit seiner Buchführung und Abschlüsse verantwortlich (Art. 957 ff. OR). Vorschläge von Treusoft (z.B. Vorkontierung, gelernte Konten, Bankzuordnung) muss er prüfen, bevor er sie übernimmt.
  2. MWST. Der Kunde prüft die verwendeten MWST-Sätze, Codes und Abrechnungsmethoden auf Plausibilität und hinterlegt Änderungen der Steuersätze rechtzeitig, soweit Treusoft sie nicht mit einem Update liefert. Er ist für seine Abrechnungen gegenüber der ESTV verantwortlich.
  3. Datensicherung. Bei On-Premise ist der Kunde für den Betrieb, die Sicherung und die Wiederherstellung seiner Daten verantwortlich. Er richtet mindestens die automatische Sicherung mit einem zweiten Sicherungsort ein und prüft sie regelmässig.
  4. Aufbewahrung. Der Kunde archiviert abgeschlossene Geschäftsjahre mit der Archivfunktion und erfüllt die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (Art. 958f OR, GeBüV), auch nach Vertragsende (B7, C5).
  5. Zugänge. Der Kunde vergibt persönliche Logins, hält Passwörter geheim, entzieht Zugänge ausgetretener Personen sofort und meldet einen Verdacht auf Missbrauch umgehend an Treusoft.
  6. Systemvoraussetzungen. Der Kunde stellt die im Leistungsbeschrieb genannten Voraussetzungen bereit (z.B. Windows- oder Linux-Server, aktueller Browser, Internetverbindung für die Lizenzprüfung).
  7. Rechtmässige Nutzung. Der Kunde ist für die Daten verantwortlich, die er und seine Kunden in Treusoft erfassen.

Teil B: Lizenzbedingungen

B1 Nutzungsrecht

  1. Treusoft räumt dem Kunden für die Dauer der Lizenz ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht ein, Treusoft für sein eigenes Büro und dessen Kunden zu nutzen.
  2. Eine Installation gilt für ein Büro. Mehrere Standorte desselben Büros sind erlaubt, wenn sie die gleiche Installation nutzen.
  3. Alle Rechte an der Software (Urheberrecht, Marke, Know-how) bleiben bei Treusoft. Der Kunde darf die Software nicht weitergeben, vermieten, zurückentwickeln oder verändern, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt (Art. 21 URG).
  4. Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. Treusoft erwirbt daran keine Rechte.

B2 Lizenzmodell

  1. Die Büro-Lizenz gilt jeweils für ein Jahr. Ihr Preis richtet sich nach
    • der Anzahl Mitarbeiter-Logins (Stufe) und
    • der Anzahl betreuter Mandate (Paket gemäss Preisliste).
  2. Mandate, für die das Modul Tagesgeschäft lizenziert ist, zählen nicht zum Mandats-Paket.
  3. Tagesgeschäft (Debitoren, Kreditoren, Zahlungen für den Endkunden) wird pro Mandat freigeschaltet und gilt jeweils ein Jahr. Pro Mandat wird festgelegt, wer es bezahlt:
    • das Büro (Standard), oder
    • der Endkunde direkt. Er akzeptiert dann diese Bedingungen und hinterlegt eine Rechnungsadresse. Das Büro kann dafür eine Provision erhalten, wenn das vereinbart ist.
  4. Das Büro kann Tagesgeschäft nicht selbst freischalten. Die Freischaltung erfolgt durch Treusoft.
  5. Die aktuellen Preise stehen in der Preisliste. Alle Preise in CHF. Treusoft ist derzeit nicht MWST-pflichtig. Wird sie es, kommt die MWST zum gesetzlichen Satz hinzu.

B3 Testlizenz

  1. Nach der Installation erhält das Büro automatisch eine kostenlose Testlizenz für 60 Tage. Das Tagesgeschäft ist darin nicht enthalten.
  2. Die Testlizenz endet automatisch. Danach läuft Treusoft noch 30 Tage weiter (Nachfrist) und schaltet dann auf «nur lesen». Die Daten bleiben beim Büro auf seinem eigenen Server; Anschauen und Exportieren bleibt möglich. Es entstehen keine Kosten, wenn der Kunde keine Lizenz bestellt.
  3. Während des Tests gilt keine Verfügbarkeits- oder Supportzusage. Der Kunde sollte im Test keine Daten verwenden, die er nicht anderweitig gesichert hat.
  4. Bestellt der Kunde eine Lizenz, schaltet Treusoft dieselbe Installation frei. Eine Neuinstallation ist nicht nötig, und alle Daten aus dem Test bleiben erhalten.

B4 Lizenzprüfung

  1. Treusoft prüft die Lizenz täglich bei der Treusoft Zentrale (lizenz.treusoft.ch). Dabei werden nur die Büro-Kennung, Versionsangaben und Zählerstände (Anzahl Logins und Mandate) übermittelt, keine Buchhaltungs- oder Kundendaten.
  2. Ist die Zentrale nicht erreichbar, läuft Treusoft während einer Nachfrist von 60 Tagen normal weiter.
  3. Ist die Lizenz abgelaufen, gesperrt oder fehlt sie, schaltet Treusoft auf nur lesen. Daten anschauen, exportieren und archivieren bleibt jederzeit möglich. Der Kunde verliert so nie den Zugang zu seinen Daten.
  4. Eine neu installierte Version, die noch nie registriert wurde, läuft während 60 Tagen ohne Lizenz.

B5 Preise und Zahlung

  1. Die Lizenz wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist 30 Tage.
  2. Erhöht der Kunde während des Jahres Stufe oder Paket, wird die Differenz anteilig verrechnet. Eine Reduktion gilt ab der nächsten Verlängerung.
  3. Treusoft kann die Preise auf eine neue Lizenzperiode hin anpassen. Sie kündigt das mindestens 3 Monate vorher an. Der Kunde kann dann auf das Ende der laufenden Periode kündigen.
  4. Bei Zahlungsverzug kann Treusoft nach einer Mahnung mit 10 Tagen Frist die Lizenz auf «nur lesen» setzen.

B6 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Lizenz läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
  2. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schwerer Verletzung dieser Bedingungen, die trotz Mahnung nicht behoben wird.
  3. Bereits bezahlte Lizenzgebühren werden bei ordentlicher Kündigung nicht zurückerstattet.

B7 Nach Vertragsende

  1. Nach Vertragsende bleibt Treusoft im Modus «nur lesen» nutzbar. So kann der Kunde seine Daten während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist einsehen und exportieren, ohne eine volle Lizenz zu bezahlen.
  2. Der Kunde bleibt selbst für die Aufbewahrung während 10 Jahren verantwortlich. Treusoft empfiehlt, vor Vertragsende alle Jahre zu archivieren und als Archiv-Export zu sichern.
  3. Beim Betrieb durch den Hosting-Partner gilt zusätzlich C5.

Teil C: Betrieb und Datenschutz

C1 Betrieb beim Hosting-Partner

  1. Wählt der Kunde den Betrieb durch Treusoft, läuft seine Installation bei der CompuTech Informatik AG, Zollbrück, in Rechenzentren in der Schweiz. Jedes Büro erhält eine eigene Installation mit eigener Datenbank.
  2. Treusoft und der Hosting-Partner sichern die Daten täglich an einem zweiten Ort, spielen Updates ein und überwachen den Betrieb.
  3. Treusoft strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Wartungsarbeiten werden wenn möglich ausserhalb der Bürozeiten durchgeführt und vorher angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein Anspruch auf Gutschrift gilt nur, wenn er in der Bestellung vereinbart ist.

C2 Datenschutz und Auftragsbearbeitung

  1. Beide Parteien halten das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ein.
  2. Für die Daten in Treusoft ist das Büro Verantwortlicher. Treusoft bearbeitet diese Daten nur, soweit das für Betrieb und Support nötig ist, und nur als Auftragsbearbeiter (Art. 9 DSG). Der Hosting-Partner ist Unterauftragsbearbeiter.
  3. Die Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der Teil dieses Vertrags ist.
  4. Bei On-Premise hat Treusoft grundsätzlich keinen Zugriff auf die Daten. Ein Zugriff im Support erfolgt nur auf Wunsch des Kunden, im Einzelfall und wenn möglich mit anonymisierten Daten. Auch dann gilt der AVV.
  5. Treusoft berücksichtigt Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 7 DSG) und angemessene Datensicherheit (Art. 8 DSG), z.B. verschlüsselte Verbindung, persönliche Logins mit Sperre nach Fehlversuchen, Rechteverwaltung, Zugriffsprotokoll und Sicherungen.

C3 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Treusoft weiss, dass Treuhandbüros einer besonderen Verschwiegenheit gegenüber ihren Kunden unterliegen, und verpflichtet ihre Mitarbeitenden und Unterauftragsbearbeiter entsprechend.

C4 Sicherheitsvorfälle

Erfährt Treusoft von einer Verletzung der Datensicherheit, die Daten des Kunden betrifft, informiert sie den Kunden so rasch wie möglich, damit dieser seine Pflichten erfüllen kann (Art. 24 DSG).

C5 Daten bei Vertragsende (Hosting)

  1. Bis 90 Tage nach Vertragsende kann der Kunde alle Daten und Archive exportieren. Auf Wunsch liefert Treusoft einen vollständigen Export (Datenbank und Archiv-Exporte) gegen Aufwand.
  2. Auf Wunsch betreibt Treusoft die Installation im Modus «nur lesen» weiter, damit der Kunde die Aufbewahrungsfrist erfüllen kann, gegen eine jährliche Gebühr gemäss Preisliste.
  3. Danach löscht Treusoft die Daten einschliesslich der Sicherungen innert 90 Tagen und bestätigt das auf Wunsch schriftlich.

Teil D: Gewährleistung, Haftung und Schluss

D1 Gewährleistung

  1. Treusoft sorgt dafür, dass die Software im Wesentlichen so funktioniert, wie im Leistungsbeschrieb beschrieben. Eine fehlerfreie Software ist nach dem Stand der Technik nicht möglich.
  2. Der Kunde meldet Mängel nach ihrer Entdeckung umgehend und nachvollziehbar (was, wann, welche Schritte). Treusoft behebt sie in angemessener Frist durch Korrektur, Update oder eine zumutbare Umgehungslösung.
  3. Gelingt die Behebung eines wesentlichen Mangels nicht innert angemessener Frist, kann der Kunde die Lizenzgebühr anteilig mindern oder den Vertrag kündigen und den anteiligen Betrag für die Restlaufzeit zurückverlangen.
  4. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt. Keine Gewährleistung besteht für Mängel durch Bedienfehler, veränderte Software, ungeeignete Systeme oder Testlizenzen.
  5. Für individuelle Anpassungen gilt Werkvertragsrecht (Art. 363 ff. OR), für Beratung, Schulung und Support Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR), soweit diese Bedingungen nichts anderes regeln.

D2 Haftung

  1. Treusoft haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht (Art. 100 Abs. 1 OR), sowie für Personenschäden.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Treusoft pro Vertragsjahr höchstens bis zur Höhe der Lizenzgebühren, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für folgende Schäden ausgeschlossen:
    • indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangener Gewinn;
    • Steuern, Zinsen, Bussen oder Nachforderungen, die auf falschen Buchungen, MWST-Sätzen oder Abrechnungen beruhen, die der Kunde nicht geprüft hat (A4);
    • Datenverlust, soweit er bei einer ordnungsgemässen Datensicherung durch den Kunden (A4.3) nicht eingetreten wäre;
    • Schäden durch Störungen bei Banken, Behörden, Microsoft oder anderen Drittdiensten.
  4. Die Haftung für Hilfspersonen (z.B. Hosting-Partner) ist für leichte Fahrlässigkeit im gleichen Umfang beschränkt (Art. 101 Abs. 2 OR).

D3 Höhere Gewalt

Treusoft haftet nicht für Leistungsstörungen durch Ereignisse, die sie nicht beeinflussen kann (z.B. Naturereignisse, Stromausfall, Störungen des Internets, behördliche Massnahmen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen).

D4 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen. Treusoft kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 2 Monate vorher per E-Mail mitgeteilt. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf das Inkrafttreten hin kündigen. Sonst gelten sie als angenommen.
  2. Form. Mitteilungen per E-Mail genügen, ausser für Vertragsänderungen, die beide Parteien bestätigen müssen.
  3. Abtretung. Der Kunde darf den Vertrag nur mit Zustimmung von Treusoft übertragen. Treusoft darf ihn auf eine Nachfolgegesellschaft (z.B. eine künftige Treusoft GmbH oder AG) übertragen.
  4. Teilnichtigkeit. Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen gültig. Die ungültige wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahe kommt.
  5. Recht und Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Andwil TG (Sitz von Treusoft). Treusoft kann den Kunden auch an seinem Sitz belangen.